Leben in Deutschland
Oktober 28, 2022

In fünf Schritten zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation in Deutschland

Wenn Sie als ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten wollen, müssen Sie zunächst Ihre Qualifikationen anerkennen lassen. In dieser kurzen Lektüre finden Sie die 5 wichtigsten Dinge, die Sie wissen müssen.

Sabine Schneider

Founder

1. Finden Sie Ihren Referenzberuf

Zunächst suchen Sie unter dem so genannten Recognition Finder hier nach Ihrem Beruf:

Dieses Portal ist auf Deutsch und Englisch, sodass Suchende, die der deutschen Sprache noch nicht ausreichend mächtig sind, mit Englisch eine Alternativmöglichkeit haben. Hier finden Sie umfangreiche Informationen zu deutschen Berufen. Wählen Sie Ihren Referenzberuf aus, also die deutsche Berufsbezeichnung, die Ihrem Beruf am ehesten entspricht. Ob für Ihre Berufsqualifikation eine Anerkennung erforderlich ist, hängt von Ihrem Beruf sowie Ihrem Herkunftsland ab.

Im Anerkennungs-Finder erhalten Sie auch Kontaktdaten zu der Stelle, die für Ihren Antrag zuständig ist, oder auch zu einer Beratungsstelle, die Ihnen mit wertvollen Informationen zum Anerkennungsprozess und zu möglichen finanziellen Hilfen zur Seite stehen kann.   

Beachten Sie, dass die Beratungsstellen oft multilingual tätig sind, während die Kommunikation mit der für den Antrag zuständigen Stelle meist nur auf Deutsch stattfindet.

2. Stellen Sie Ihren Antrag

Für den Antrag benötigen Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium. Stellen Sie Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Stelle. Informationen, welche Stelle für Sie verantwortlich ist und welche Dokumente Sie beibringen müssen, erhalten Sie im Anerkennungs-Finder. In der Regel sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Antragsformular von der zuständigen Stelle oder formloser Antrag
  • Personaldokument (Reisepass, Personalausweis)
  • Heiratsurkunde (falls sich Ihr Name durch Heirat geändert hat)
  • Lebenslauf
  • Nachweise Ihrer Berufsqualifikation (z.B. Zeugnisse, Berufsabschlüsse)
  • Nachweise über Inhalt und Dauer Ihrer Ausbildung (z.B. Diploma Supplements, Transcript of Records)
  • Arbeitszeugnisse, Arbeitsreferenzen
  • Information über einen bereits gestellten Antrag auf Anerkennung. Nennen Sie die Stelle, bei der Sie sich vorgestellt haben.
  • Falls Sie nicht aus einem Land der Europäischen Union oder der Schweiz kommen, müssen Sie weitere Nachweise erbringen, wie z.B.
    • Ihre Bewerbung auf einen Arbeitsplatz in Deutschland und Einladungen zu Vorstellungsgesprächen
    • Nachweis über Ihren Antrag auf ein Einreisevisum zur Erwerbstätigkeit
    • Persönliche Erklärung und Ihre Ziele

Weitere einzureichende Dokumente:

  • Führungszeugnis (polizeiliches Führungszeugnis, Leumundszeugnis)

Diese Dokumente dürfen bei Antragstellung höchstens 3 Monate alt sein.

  • Ärztliche Bescheinigung als Nachweis der gesundheitlichen Eignung aus Deutschland und Ihrem Herkunftsland

Diese Dokumente dürfen bei Antragstellung höchstens 3 Monate alt sein.

  • Sprachzertifikat als Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse

Für die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation fallen Kosten an. Die Höhe der Kosten hängt vom Beruf sowie vom Bundesland, in dem Sie Ihren Antrag stellen wollen, ab. Die zuständige Stelle kann Sie über die genauen Kosten informieren.

3. Lassen Sie Ihre Unterlagen von der zuständigen Stelle prüfen

Ihr Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft. Nach etwa vier Wochen erhalten Sie eine Mitteilung, dass entweder Ihre Unterlagen vollständig vorliegen oder etwaige Dokumente noch nachzureichen sind. Liegen die Unterlagen vollständig vor, wird das Anerkennungsverfahren eingeleitet.

4. Erhalten Sie Ihren Bescheid

Nach etwa 3 bis 4 Monaten halten Sie Ihren ersehnten Anerkennungsbescheid in den Händen.

Mit einer vollen Anerkennung ist Ihre Berufsqualifikation mit dem deutschen Abschluss gleichwertig. Sie erhalten die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Dafür bekommen Sie ein entsprechendes Zertifikat. Sie können in Ihrem Beruf in Deutschland arbeiten und haben beruflich die gleichen Rechte wir Personen mit der deutschen Berufsqualifikation.

Falls der Anerkennungsbescheid nicht das gewünschte Ergebnis aufweist, d.h. Ihnen wird mitgeteilt, dass Ihr Berufsabschluss nicht oder nur teilweise anerkannt wird (keine Anerkennung oder teilweise Anerkennung), bedeutet dies, dass entweder Ihre Berufsqualifikation nicht gleichwertig ist, d.h. wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation vorliegen und diese Unterschiede durch Berufserfahrungen und anderen Kenntnissen in dem Beruf nicht ausgeglichen werden konnten,  oder Sie nicht alle Voraussetzungen für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung erfüllen. Möglicherweise müssen Sie noch nachweisen, dass Ihre persönliche Eignung vorliegt sowie dass Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. In diesen Fällen können Sie über Qualifizierungsmöglichkeiten nachdenken. Die zuständige Stelle berät Sie über Ihre Möglichkeiten.  

5. Die Jobsuche in Deutschland kann beginnen

Mit Ihrem Anerkennungsbescheid können Sie nun in Deutschland auf Jobsuche gehen. Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland erhalten Sie u.a. unter: www.make-it-in-germany.com

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