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Um in Deutschland einer beruflichen Tätigkeit nachgehen zu können, müssen Sie zunächst Ihren Berufsabschluss anerkennen lassen. Dies ist in der Regel eine wichtige Voraussetzung, bevor Sie in das Land einreisen und dort arbeiten können. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Leitfaden, was zu beachten ist.
Sabine Schneider
Founder
Warum Menschen ihren Beruf anerkennen lassen wollen
Die Beweggründe von Menschen, ihr Heimatland zu verlassen, um in einem anderen Land zu leben und zu arbeiten, sind vielfältig: Von purer Abenteuerlust über den Wunsch, sich neuen und spannenden Herausforderungen zu stellen, den eigenen Horizont zu erweitern, die Liebe zu einem anderen Menschen bis hin zu Entscheidungen, die aufgrund persönlicher oder familiärer Unsicherheit im eigenen Land getroffen werden. In einem weniger entwickelten Land aufzuwachsen, bedeutet nicht, dass man gezwungen sein sollte, unter unwürdigen Bedingungen zu leben oder sich mit fehlenden bürgerlichen Freiheiten abzufinden.
Ganz gleich, ob Sie in Ihrem Heimatland ein Studium absolvieren oder einen Beruf erlernen und danach auswandern möchten oder ob Sie Ihre Qualifikationen bereits erworben haben und ein besseres Leben für sich und Ihre Familie suchen, Deutschland könnte der richtige Ort sein, um Ihre Suche zu beginnen.
Wann eine Berufsqualifikation anerkannt werden muss
Wenn Sie eine staatliche oder staatlich anerkannte Berufsausbildung oder ein Studium im Ausland absolviert haben und in Deutschland leben und arbeiten möchten, benötigen Sie höchstwahrscheinlich eine Anerkennung Ihres Berufsabschlusses. Wenn Sie Krankenschwester oder Krankenpfleger z.B. in Ghana sind, wird im Anerkennungsverfahren geprüft, ob Ihre im Ausland erworbenen Kenntnisse mit denen einer in Deutschland ausgebildeten Krankenschwester vergleichbar sind. Vor Ihrer Einreise nach Deutschland müssen Sie einen Antrag auf berufliche Anerkennung in Ihrem Fachgebiet stellen.
Berufsanerkennung aus Nicht-EU-Ländern
Ob Sie eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation benötigen, hängt von Ihrem Herkunftsland ab. Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen, benötigen Sie in der Regel eine Berufsanerkennung, um zur Arbeit nach Deutschland einzureisen zu können. Zum anderen hängt dies auch von Ihrem Beruf ab. Wenn Sie einen reglementierten Beruf erlernt haben, also einen Beruf, der nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ausgeübt werden darf, wie zum Beispiel Arzt, Architekt oder Lehrer, benötigen Sie unabhängig von Ihrem Herkunftsland immer eine Anerkennung.
Sprachkenntnisse sind ein MUSS
Voraussetzung für Ihre Berufsanerkennung sind deutsche Sprachkenntnisse. Für ein Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation wird in der Regel mindestens ein A2-Niveau gefordert.
Wenn Ihr Abschluss nur teilweise den Anforderungen für eine deutsche Berufsqualifikation entspricht:
Sie können eine Qualifizierungsmaßnahme absolvieren, um Ihre Kenntnisse an die deutschen Standards anzupassen.
Hinweis: Wenn Sie dafür als Nicht-EU-Bürger nach Deutschland kommen müssen, können Sie ein befristetes Visum beantragen. Das Visum wird dann erteilt, wenn aus Ihrem Anerkennungsbescheid hervorgeht, dass Ihnen noch praktische oder theoretische Kenntnisse fehlen, Sie aber zu einer Qualifizierungsmaßnahme in Deutschland angemeldet sind, über deutsche Sprachkenntnisse auf mindestens A2-Niveau verfügen und Ihren Aufenthalt in Deutschland vollständig selbst finanzieren können. Sie dürfen während der Qualifizierungsmaßnahme bis zu zehn Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten, in Ihrem Berufsfeld unter bestimmten Voraussetzungen auch mehr.
Regulierte und nicht regulierte Berufe
Die berufliche Anerkennung in Deutschland gibt es seit 2012, als sie im Bundesanerkennungsgesetz kodifiziert wurde, um das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu regeln und zu vereinheitlichen. Es gilt für mehr als 600 Berufe, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Wenn Sie einen nicht reglementierten Beruf in einem Land außerhalb der EU erlernt haben, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Ihr ausländischer Hochschulabschluss mit einem deutschen vergleichbar ist. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie im Ausland Informatik oder Mathematik studiert haben. Für diesen Nachweis stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Ein positives Ergebnis über die Datenbank anabin oder eine individuelle Zeugnisbewertung über die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen, ZAB.
Nähere Informationen zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses erhalten Sie unter der Rubrik „Ausländische Hochschulabschlüsse“ über folgende mehrsprachige Internetseite: www.anerkennung-in-deutschland.de sowie über die Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland: +49 30 1815-1111 auf Deutsch und Englisch.